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    1 year ago
    1. In der Tat unglücklich formuliert von mir, du hast dahingehend natürlich Recht. 200m² sind am Land aber gar nicht so ungewöhnlich, gerade wenn es um Höfe geht. Diese haben oft relativ viel Wohnfläche da früher ja oft noch Knechte,Mägde,etc. dort lebten. Hast du das nicht hinreichend in Einheiten getrennt ist das oft ein riesen Problem.

    2. Sinngemäßes Zitat aus diesem Fall: “Da eine Pflege auch durch einen ambulanten Pflegedienst durchführbar wäre, ist kein zwingender Grund nach (…) gegeben.” Kann ein Betreuer der das möchte natürlich gegen Klagen,wird im Regelfall aber keine aufschiebende Wirkung erzielen, auch wenn ich die Chancen durchaus sehr gegeben sehe das zu gewinnen.

    Zwingender Grund wird zuletzt oft sehr rigide ausgelegt wenn man sich die letzten Urteile ansieht.