Ist das hier Parken auf dem Rad-/Gehweg oder “nur” z.B. Parken vor abgesenktem Bordstein?

  • monnemtrottelsarmy@feddit.de
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    1 year ago

    Wenn der Radweg vorher schon beginnt parkt das Kfz auf einem verpflichtenden Radweg mit Zusatz behindernd. Da das der teuerste Tatbestand ist und deine Zeit bei der Anzeige gut eingesetzt sein soll, wäre das wohl eine gute Wahl.

    Parken weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreu­zung oder Einmün­dung: 10 € mit Behinderung 15 €.

    Parken Sie auf dem Radweg, ohne eine Behinderung für den Radverkehr darzustellen, droht ein Verwarngeld von 55 Euro. Mit einer Behinderung steigt die Summe auf 70 Euro. Zusätzlich erhalten Sie dann einen Punkt in Flensburg.

    • Syndic@feddit.de
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      1 year ago

      Ja bei so lächerlichen Strafen wundert es mich nicht, dass Autofahrer einen Scheiss darauf geben.

      • monnemtrottelsarmy@feddit.de
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        1 year ago

        70 € + Punkt geht in die richtige Richtung. Nur arbeiten Ordnungsämter und Bußgeldstellen in Deutschland völlig intransparent und willkürlich. In Mannheim wird teilweise Ahndung verweigert von Polizei und Ordnungsdienst. Im Verwaltungssprech heißt das dann Opportunitätsprinzip. Und was in der Bußgeldstelle so abgeht, wo in Fällen wie diesem hier dann doch nur 10 € im Bußgeldbescheid stehen statt der gebotenen 70 € + Punkt, halten die Behörden geheim. Läuft in Autodeutschland.

        • letmesleep@feddit.de
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          1 year ago

          Wir müsssten die Geldstrafen einfach in Tagessätze umwandeln. Und zwar so, dass sich für Empfänger der Grundsicherung nichts ändert (und um auch bei Schwarzarbeit effektiv zu sein ggf. auch den Wert des Autos berücksichtigen).

    • Lighly@feddit.deOP
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      1 year ago

      Leider sind die Bußgelder dafür Peanuts für eine derart dreiste Behinderung.

    • omginput@feddit.de
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      1 year ago

      Und die Kreuzung beginnt nicht, wo die Fahrbahnbegrenzung auf der Querstraße seitlich endet sondern erst, wenn die Straße wieder begradigt ist!

      • Don_alForno@feddit.de
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        1 year ago

        Das stimmt so nicht. §12 StVO

        (3) Das Parken ist unzulässig

        1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.
  • SternburgExport@feddit.de
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    1 year ago

    Tatbestand Geschmacklosigkeit. Was ist das denn für eine hässliche Kiste? Als ob ein A2 und ein Q5 ein Kind hätten.

  • 342345@feddit.de
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    1 year ago

    Der Laie sagt: parken im Kreuzungsbereich könnte sein. Ob er auf dem Radweg steht… glaub nicht, aber letztendlich muss das die Stadt entscheiden.