Ist das hier Parken auf dem Rad-/Gehweg oder “nur” z.B. Parken vor abgesenktem Bordstein?

    • Lighly@feddit.deOP
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      1 year ago

      Leider sind die Bußgelder dafür Peanuts für eine derart dreiste Behinderung.

    • omginput@feddit.de
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      1 year ago

      Und die Kreuzung beginnt nicht, wo die Fahrbahnbegrenzung auf der Querstraße seitlich endet sondern erst, wenn die Straße wieder begradigt ist!

      • Don_alForno@feddit.de
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        1 year ago

        Das stimmt so nicht. §12 StVO

        (3) Das Parken ist unzulässig

        1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.