• Lowlee Kun@feddit.de
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    1 year ago

    Wenn du drinne wohnst must du auch keine Steuern zahlen, ansonsten kannst du es vermieten und davon völlig problemlos die Steuern bezahlen.

    • philpo@feddit.de
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      1 year ago

      Stimmt so leider nicht. Du musst

      a) noch 10 Jahre drin wohnen bleiben (kannst also auf jegliche Job Flexibilität scheißen) - hier ist es v.a ein “Top oder Flop” System, kein “Abwohnen” der Steuer. *

      b) darf die Immobilie nicht mehr als 200m² Wohnfläche haben (und da wird anders als im Mietbereich sehr großzügig gerechnet)

      c) musst du die Steuer zum Verkehrswert des Erbzeitpunktes zahlen. (Was ein Problem ist,wenn die Preise sinken wie aktuell in M in einigen Lagen). Richtig gut wird es,wenn die Verhältnisse nicht ganz klar sind - die Gerichte brauchen Jahre und du darfst ggf. noch nicht vermieten (zahlst aber aus dem Restvermögen so vorhanden den Erhalt) um dann von jetzt auf gleich die gesamte Erbschaftssteuer zahlen zu dürfen. Klar,kann man einen Kredit aufnehmen und hoffen,dass es mit dem Vermieten klappt. Es gibt aber halt genug Leute in Deutschland die weil alt, arbeitslos, behindert, krank, bereits bestehnd verschuldet, eben nicht mal eben einen Kredit aufnehmen können. Stunden tut das FA aber an dieser Stelle nicht,da ja Vermögen vorhanden ist.

      *: Tragisches Beispiel: ich habe im erweiterten Bekanntenkreis jemanden der das Haus seiner Eltern geerbt hat. Ganz schlimme Bruchbude, aber hey, mietfrei ist mietfrei. Selbst wenn dir die Bahnstrecke quasi durch den Vorgarten führt. Nach 9 Jahren hat er einen schweren Schlaganfall und wird selber Fall für’s Heim. Bäm. Erbschaftssteuer volles Programm. Damals war aber halt die Lage in der betreffenden Gemeinde noch nicht so prekär+das Grundstück nicht so nah an der Bahn. Es gilt aber der Zeitpunkt der Erbschaft. Seine Cousine als Betreuerin musste die Bude eh verkaufen weil Pflegekosten, mit der Erbschaftssteuer drauf kam am Ende aber sprichwörtlich nix für die Pflegekasse raus. Er ist rechtskräftig in Privatinsolvenz.

      (Wohlgemerkt: ich bin für eine Erbschaftssteuer - nur müssen wir das besser gestalten. Auch um des sozialen Friedens Willen - es kann nicht sein,dass Döpfner ne Milliarde umsonst kriegt und am anderen Ende solche Fälle passieren. )

      • Bratikeule@feddit.de
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        1 year ago

        b) darf die Immobilie nicht mehr als 200m² Wohnfläche haben (und da wird anders als im Mietbereich sehr großzügig gerechnet)

        Die Immobilie darf durchaus mehr als 200m² Wohnfläche haben. Aber nur 200m² sind steuerfrei. Für den übersteigenden Teil gibt es dann immer noch die regulären Freibeträge. Mal Hand aufs Herz, wieviele Immobilien soll es da in Deutschland geben wo da noch substantiell Erbschaftsteuer rumkommt?

        Nach 9 Jahren hat er einen schweren Schlaganfall und wird selber Fall für’s Heim. Bäm. Erbschaftssteuer volles Programm.

        Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz, denn der Gesetzgeber hat an exakt diesen Fall gedacht, als er in §13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG schrieb:

        Die Steuerbefreiung fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt, es sei denn, er ist aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert;

        Dass man aufgrund seines medizinischen Zustandes in ein Pflegeheim muss ist ein zwingender Grund i.S.d. Gesetzes, ergo fällt hier nicht rückwirkend die Befreiung weg.

        • philpo@feddit.de
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          1 year ago
          1. In der Tat unglücklich formuliert von mir, du hast dahingehend natürlich Recht. 200m² sind am Land aber gar nicht so ungewöhnlich, gerade wenn es um Höfe geht. Diese haben oft relativ viel Wohnfläche da früher ja oft noch Knechte,Mägde,etc. dort lebten. Hast du das nicht hinreichend in Einheiten getrennt ist das oft ein riesen Problem.

          2. Sinngemäßes Zitat aus diesem Fall: “Da eine Pflege auch durch einen ambulanten Pflegedienst durchführbar wäre, ist kein zwingender Grund nach (…) gegeben.” Kann ein Betreuer der das möchte natürlich gegen Klagen,wird im Regelfall aber keine aufschiebende Wirkung erzielen, auch wenn ich die Chancen durchaus sehr gegeben sehe das zu gewinnen.

          Zwingender Grund wird zuletzt oft sehr rigide ausgelegt wenn man sich die letzten Urteile ansieht.