• Don_alForno@feddit.de
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    2 months ago

    Da steht doch “als Fahrer […] zu sich nimmt” (direkter zeitlicher Zusammenhang), “…oder unter der Wirkung die Fahrt antritt”. Ob “noch nachweisbar aber nicht mehr berauscht” jetzt als “unter der Wirkung” gilt, finde ich zumindest diskussionswürdig.