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    11 months ago

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Art 3 GG

    Diskriminierung von Ostdeutschen ist natürlich kein Rassimus, aber es geht schon in die gleiche Richtung. Mich nervt es auch, dass bei diesen Themen oft Begriffe durcheinander geworfen werden, eine Diskrimnierung wegen der Religion oder der ausländischen Herkunft ist z.B. auch kein Rassimus, aber im Endeffekt ändert das nichts daran, dass es falsch ist.

    Und eine Diskriminierung von Ostdeutschen gibt es wirklich. Wenn wir da nicht gegen vorgehen, müssen wir uns nicht wundern, wenn viele Ostdeutsche glauben verfolgt zu sein.