• woelkchen@lemmy.world
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    1
    ·
    edit-2
    8 months ago

    Insofern finde ich die Grenzen, die das Grundgesetz da setzt schon sinnvoll.

    Im Grundgesetz Artikel 20 steht auch: “(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.” Leute wie Maaßen zeigen doch wie weit die ihre Tentakel bereits im Staatsapparat haben. Wirst aber nicht als Held gefeiert werden, wenn du was gegen die unternimmst, nachdem das Verbotsverfahren gescheitert ist, sondern selber in den Knast wandern.

    • letmesleep@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      1
      ·
      edit-2
      8 months ago

      Wirst aber nicht als Held gefeiert werden, wenn du was gegen die unternimmst, nachdem das Verbotsverfahren gescheitert ist, sondern selber in den Knast wandern.

      Selbstverständlich und zu Recht. Das Widerstandsrecht greift erst sehr spät. Das ist für Leute wie Elser oder Staufenberg gedacht. Maßen (oder die AfD) sind weit außerhalb dessen, gegen das du Widerstand leisten darfst. Über das Widerstandsrecht zu reden ist eine ziemlich sicherer Weg, wenn man Juristen echt nerven will . Anscheinend dichten Laien wie du (oder ich, habe das auch mal gemacht) da sehr viel Blödsinn rein, in der juristischen Realität greift das Widerstandsrecht aber in kaum einem realistischen Szenario.

      Als Kontext: Schlimmer als der Kanzler, unter dem das Widerstandsrecht verabschiedet wurde, ist Bernd Höcke auch nicht. Es sollte also klar sein, dass wir hier über völlig andere Leute als die AfD reden. Vielleicht ist das in zehn Jahren anders - die AfD wir ja immer rechter - aber Stand heute kannst du das vergessen.

      Auch das mit der “andere Abhilfe nicht möglich ist” geht weit. Polen hat ja z.B. gerade (vermutlich) gezeigt, dass man so eine Partei auch wieder loswerden kann.

      Es bleibt also erstmal dabei, dass wir die AfD nur mit Gegenrede und rechtsstaatlichen Verfahren gegen einzelne Mitglieder und Verbände bekämpfen können. Angesichts von deren Inkompetenz sollte das aber reichen.